Ich habe bereits die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) / Vermögensauskunft abgegeben. Bin ich weiterhin verpflichtet, meine Verbindlichkeiten zu begleichen?
Die Abgabe der Vermögensauskunft (früher: Eidesstattlichen Versicherung bzw. Offenbarungseid) hat keine schuldbefreiende Wirkung. Sie befreit Sie also nicht von der Zahlungspflicht.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie bereits eine Vermögensauskunft abgegeben haben (Datum, Aktenzeichen). Dies liegt auch in Ihrem Interesse, da weitere anfallende Kosten im Falle einer späteren Schuldenregulierung zu Ihren Lasten gehen würden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Post oder per eMail. Nutzen Sie gerne unsere Kontaktformulare
Wieso werden Inkassokosten gefordert?
Nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Gläubiger vom Schuldner den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens entstanden sind, sind daher im Außenverhältnis vom Schuldner zu begleichen. Unsere Vergütung ist angelehnt an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wieso werde ich zur Zahlung der Inkassokosten aufgefordert, obwohl ich die Hauptforderung bereits an den Gläubiger bezahlt habe?
Durch den Gläubiger werden Sie mittels Rechnungsstellung / Zahlungsaufforderungen in Verzug gesetzt. Die Erfüllung der Zahlungsfrist tritt erst mit dem Eingang der Zahlung bei dem Gläubiger ein. Liegt das Eingangsdatum nach der Beauftragung des Inkassounternehmens, kann dieses die Kosten, die durch die Inanspruchnahme entstanden sind, vom Schuldner ersetzt verlangen.
Wie setzt sich die Forderung genau zusammen?
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Ich kann die Forderung nicht in einer Summe zahlen. Wie soll ich mich verhalten?
Es besteht die Möglichkeit, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen Sie unser Ratenzahlungsformular
Nutzen Sie bitte den unserem Schreiben beigefügten Überweisungsträger. Haben Sie diesen nicht zur Hand, überweisen Sie an die in unserem Briefkopf genannte Bankverbindung (rechts oben neben dem Firmen-Logo). Bei der Zahlung geben Sie im Verwendungszweck immer Ihr Aktenzeichen und Ihren Namen an.
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